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Google Maps, Instagram und Bestell-Widgets auf der Restaurant-Website
Eine Restaurant-Website kann beim Aufruf Inhalte von fremden Servern laden: eine Karte von Google, einen Feed von Instagram, eine Schrift von einem Schriftendienst, ein Reservierungsfenster von einem Anbieter. Jede dieser Einbindungen baut eine Verbindung zu einem anderen Unternehmen auf, bevor der Gast etwas angetippt hat, und die Seite muss auf diese Server warten. Dieser Beitrag zeigt, welche Einbindungen das sind, wie Sie sie erkennen und wodurch sie sich ersetzen lassen.
Was die Einbindungen gemeinsam haben
Schriften, Karten, Feeds und Reservierungsfenster sind unterschiedliche Dinge, technisch funktionieren sie aber gleich: Der Browser des Gastes bekommt die Anweisung, etwas von einem fremden Server zu holen, und führt sie aus. Dabei baut er eine eigene Verbindung zu diesem Server auf.
Bei dieser Verbindung erfährt der fremde Server zwangsläufig:
- die IP-Adresse des Gastes,
- die Adresse der Seite, von der die Anfrage ausgeht,
- Browsertyp, Betriebssystem und Spracheinstellung,
- bei einigen Diensten zusätzlich Kennungen, die schon im Gerät gespeichert sind.
Der Gast merkt davon nichts und kann es nicht verhindern, denn es passiert, bevor er etwas antippen kann.
Dazu kommt die Wartezeit. Jede Verbindung zu einem fremden Server muss erst aufgebaut werden, und je nach Einbindung wartet der Browser auf die Antwort, bevor er die Seite fertig aufbaut. Am Handy mit schwachem Netz, etwa unterwegs in der Mittagspause, dauert es dann länger, bis Ihre Speisekarte zu sehen ist.
Schriften von fremden Servern und wie sie auf den eigenen Server kommen
Ein Schriftendienst ist bequem, weil eine Zeile im Quelltext genügt. Dafür fragt der Browser jedes Gastes bei jedem Seitenaufruf beim Server des Anbieters an.
Website-Baukästen und fertige Vorlagen können Schriften auf diese Weise einbinden, ohne dass es jemandem auffällt. Nötig ist das nicht. Eine Schriftdatei lässt sich auf dem eigenen Server ablegen; damit fällt eine Verbindung zu einem fremden Server weg.
So kommt die Schrift auf den eigenen Server: Schriftdateien herunterladen, auf dem eigenen Server ablegen und in der Stildatei einbinden. Zwei Punkte sind dabei zu beachten: Die Lizenz der Schrift muss erlauben, die Datei selbst auszuliefern, und die Einbindung muss ein Update der Vorlage überstehen.
Wer die Schriften selbst ausliefert, kann sie zusätzlich auf die Zeichen kürzen, die auf der Seite vorkommen. Das macht die Dateien kleiner. Diese Website liefert ihre beiden Schriften, Clash Display und Satoshi, selbst aus.
Eingebettete Karten und der Link „Route starten“ als Ersatz
Eine eingebettete Karte, etwa von Google Maps auf der Seite „Anfahrt“, lädt beim Aufruf Kartenausschnitte, Skripte und Stilangaben vom Kartenanbieter. Manche Anbieter legen zusätzlich Kennungen im Gerät ab.
Der Gast will wissen, wo Ihr Lokal ist, wie er hinkommt und wo er parkt. Dafür genügen:
- die vollständige Adresse als Text, damit sie sich kopieren lässt,
- ein Link „Route starten“, der die Adresse in der Kartenanwendung auf dem Handy des Gastes öffnet,
- auf Wunsch eine Lageskizze als Bild vom eigenen Server,
- ein kurzer Hinweis zu Parkplätzen, Bus und Bahn.
Wer auf „Route starten“ tippt, wechselt bewusst zum Kartendienst und kommt genauso ans Ziel. Für alle anderen Gäste entsteht keine Verbindung. Ob es hinter dem Lokal Parkplätze gibt, zeigt keine Karte, das muss im Text stehen.
Instagram-Feeds und eingebettete Videos
Ein Instagram-Feed auf der Startseite zeigt die letzten Posts direkt auf Ihrer Website. Dafür lädt der Browser Bilder, je nach Einbindung auch ein Skript, von den Servern von Meta oder eines Feed-Anbieters.
So geht es ohne Verbindung: ein Link auf Ihr Instagram-Profil und darunter einige Fotos, die Sie selbst auf Ihrer Website ablegen. Wer Ihr Profil sehen will, tippt auf den Link. Diese Website verlinkt Instagram nur; eine Verbindung zu Instagram entsteht erst, wenn jemand auf den Link tippt.
Ein eingebettetes Video, etwa ein Rundgang durchs Lokal auf YouTube, baut schon beim Laden der Seite eine Verbindung zur Plattform auf, auch wenn niemand auf Wiedergabe tippt. Der erweiterte Datenschutzmodus von YouTube setzt bestimmte Kennungen erst beim Abspielen; die Verbindung und damit die Übertragung der IP-Adresse bleiben.
Ohne Verbindung beim Aufruf geht es mit einem Vorschaubild vom eigenen Server und einem Abspielknopf darüber. Erst das Antippen lädt das Video und baut die Verbindung auf. Daneben steht ein kurzer Satz, was dabei passiert.
Für einen kurzen Clip aus der Küche braucht es keine Plattform. Liegt die Videodatei auf Ihrem eigenen Server, entsteht beim Abspielen keine Verbindung zu einem fremden Dienst. So sind die Videos auf dieser Website eingebunden.
Reservierungs- und Bestell-Widgets: Einbettung oder Link
Ein Reservierungs- oder Bestellfenster eines Anbieters lässt sich auf zwei Arten einbinden. Eingebettet erscheint es direkt auf Ihrer Seite und lädt dafür beim Aufruf Skripte und Inhalte vom Server des Anbieters. Als Link ist es ein Knopf wie „Tisch reservieren“ oder „Jetzt bestellen“, der die Seite des Anbieters öffnet; die Verbindung entsteht erst beim Antippen.
Das eingebettete Fenster hält den Gast auf Ihrer Seite, macht sie aber von einem fremden Server abhängig: Antwortet dieser langsam, wartet der Gast. Der Link schickt den Gast zum Anbieter, dafür lädt Ihre Seite ohne fremde Verbindung.
Bewertungs-Widgets. Sie zeigen Sterne und Rezensionen aus Google oder einem Bewertungsportal direkt auf der Seite und bauen dafür beim Aufruf eine Verbindung zum Betreiber auf. Ohne Verbindung geht es mit einzelnen Bewertungen als Text, mit Quelle und einem Link auf das Profil. Zu prüfen ist, ob die Nutzungsbedingungen der Plattform erlauben, Bewertungen so zu übernehmen.
Chat-Fenster. Ein eingebundener Chat lädt beim Seitenaufruf und hält je nach Anbieter eine Verbindung offen, solange die Seite geöffnet ist. Er lässt sich auch so einbauen, dass er erst lädt, wenn ein Gast auf den Chat-Knopf tippt; bis dahin ist der Knopf ein Bild vom eigenen Server.
Klick-zum-Laden richtig gemacht, und wann ein Link genügt
Wo eine Einbindung auf der Seite gebraucht wird, etwa ein Video oder ein Reservierungsfenster, ist Klick-zum-Laden der übliche Weg: Der fremde Inhalt lädt erst, wenn der Gast ihn antippt. Drei Punkte entscheiden darüber, ob das seinen Zweck erfüllt:
- Nichts vorab laden. Auch kein Vorschaubild vom fremden Server, sonst ist die Verbindung trotzdem da. Das Vorschaubild muss vom eigenen Server kommen.
- Verständlich erklären. Ein Satz, der sagt, was beim Antippen passiert und wer die Daten bekommt, in normaler Schriftgröße.
- Nicht dauerhaft merken. Wird die Entscheidung des Gastes gespeichert, ist das wieder eine Speicherung im Gerät, mit den Anforderungen, die dafür gelten.
Für Karte, Bestellsystem und Instagram genügt ein Link. So haben wir es bei Orick’s in Dornbirn und Rankweil gebaut: Beim Aufruf entsteht keine Verbindung zu Google, Instagram oder dem Bestellsystem. Unsere Messung vom 11.10.2026 zeigt auf oricks.at null Verbindungen zu fremden Domains und null Cookies. Den ganzen Aufbau beschreibt die Fallstudie Orick’s.
Selbst nachprüfen in wenigen Minuten
- Die eigene Website am Computer in einem privaten Browserfenster öffnen.
- In Chrome, Edge oder Firefox mit der Taste F12 die Entwicklerwerkzeuge öffnen, zur Netzwerkansicht wechseln und die Seite neu laden.
- Die Liste der Anfragen nach Domains durchsehen, die nicht Ihre eigene sind. Jede davon ist eine Verbindung zu einem fremden Server.
- Dasselbe auf den Seiten Speisekarte, Anfahrt und Reservierung wiederholen.
- In der Speicheransicht prüfen, welche Cookies und Einträge dabei entstanden sind.
Einige Adressen zeigen den Dienst schon im Namen: fonts.googleapis.com und fonts.gstatic.com gehören zu Google Fonts, maps.googleapis.com zu Google Maps, cdninstagram.com zu Instagram. Im Umsatz-Check machen wir diese Prüfung für Sie und nennen jeden Dienst, den wir finden, im Befund.
Was rechtlich daraus folgt, klärt Ihre Rechtsberatung
Ob eine Einbindung auf Ihrer Website zulässig ist und unter welchen Bedingungen, ist eine rechtliche Frage. Dieser Beitrag beantwortet sie nicht. Für die Bewertung braucht Ihre Anwältin, Ihr Anwalt oder Ihre Datenschutzberatung den technischen Befund: welche Dienste beim Aufruf laden und welche Daten dabei an wen gehen. Unten stehen Fundstellen zum Nachlesen, darunter das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu IP-Adressen (C-582/14, Breyer).
Fundstellen
Die Fundstellen nennen Rechtstexte zum Nachlesen. Dieser Beitrag beschreibt technische Zusammenhänge, ist keine Rechtsberatung und bewertet keinen Einzelfall. Bitte prüfen Sie den jeweils aktuellen Stand der Texte selbst.
- Art. 4 Nr. 1 DSGVO: Begriff der personenbezogenen Daten (externe Website, neues Fenster)
- Art. 44 bis 49 DSGVO: Übermittlungen an Drittländer (externe Website, neues Fenster)
- § 165 Abs. 3 TKG 2021: Speicherung im Endgerät (Österreich) (externe Website, neues Fenster)
- EuGH, Urteil vom 19.10.2016, C-582/14 (Breyer): IP-Adressen als personenbezogene Daten (externe Website, neues Fenster)
Häufige Fragen
Wir wissen gar nicht, ob solche Dienste auf unserer Seite laufen.
Das zeigt die Netzwerkansicht im Browser, wie im Abschnitt „Selbst nachprüfen“ beschrieben. Einbindungen kommen auch über eine Vorlage oder ein Zusatzprogramm auf die Seite, ohne dass sie jemand bewusst eingebaut hat. Im Umsatz-Check prüfen wir das für Sie.
Verlieren wir etwas, wenn die Schriften auf unserem Server liegen?
Nein. Die Schrift sieht gleich aus, und die Verbindung zum Schriftendienst fällt weg. Zu prüfen ist die Lizenz: Sie muss erlauben, die Datei selbst auszuliefern. Freie Lizenzen wie die SIL Open Font License erlauben das.
Genügt Klick-zum-Laden für die Karte?
Für die Anfahrt brauchen Sie keine Karte auf der Seite. Adresse als Text und ein Link „Route starten“ bringen den Gast ans Ziel. Klick-zum-Laden lohnt sich dort, wo der Inhalt auf Ihrer Seite stehen muss, etwa bei einem Video.
Was ist mit Schriften, die in der Vorlage stecken?
Fertige Vorlagen und Baukästen laden Schriften manchmal von einem Schriftendienst. Das lässt sich umstellen, kann aber nach einem Update der Vorlage wieder zurückspringen. Im Monatsvertrag prüfen wir deshalb alle drei Monate im Umsatz-Check, welche Verbindungen beim Aufruf entstehen.